Aktuelles
2009-12-18
Liederweg-Diebe verurteilt
Der Prozess vom Dienstag wurde heute 9:00 Uhr fortgesetzt.
Herr Grossmann - der Vernehmer der Täter im Sommer - wurde in den Zeugenstand gerufen, um Licht in die unterschiedlichen Aussagen zu bringen.
Das Gericht konnte daraus keine neuen Erkenntnisse gewinnen.
Fazit: "Herr S. hatte die Idee - das ganz kurzfristig - dann fuhren wir dahin". An dieser Kernausage konnte nicht mehr gerüttelt werden.
Die Jugendgerichtshilfe führt im Kern aus, dass Herr S. bis zur Ehescheidung der Eltern eine ungebrochene Biographie hatte. Auf Grund dessen, dass er jedoch ein reifer junger Mann ist, könne Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, obwohl das unstrukturierte Freizeitverhalten durchaus Jugendstrafrecht zulassen würde. Herr S. war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre und 8 Monate alt.
Der Rechtsanwalt Bibrach von Herrn N. versuchte darzustellen, das N. nur mitgefahren sei und damit unschuldig. Die anderen Täter hatten keinen Anwalt.
Der Staatsanwalt führt aus und schlägt vor:
Alle vier haben gemeinsam zumindest die 20 Tafeln entfernt. Die originellen Aussagen passen zum Verfahren und werden deshalb als glaubhaft eingestuft.
Herr N. ist klar Mittäter - er hat die Tat gewollt - sollte am Gewinn beteiligt werden - er habe zumindest an der letzten Tafel mitgeholfen. Herr S. könne sich an nichts erinnern - das ist so bei Schnapsideen, das sagt ja schon das Wort. Aber Alkohol entschuldigt nicht. Der Materialwert steht in keinem Verhältnis zum Schaden.
Fazit: Es ist nicht nur eine gemeinschaftliche Sachbeschädigung, sondern eine gemeinschädliche Sachbeschädigung.
Diese Auffasung übernahm im Vorfeld die Richterin zur Urteilsverkündung:
Urteil:
Herr G.
8 Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt zur Bewährung;
und 100 Stunden zur Wiedergutmachung des Schadens;
* Wegen 6 Vorstrafen fällt das Urteil so hoch aus.
Herr N
120 Tagessätze zu 20 Euro
* bisher keine Vorstrafen
Herr S.
120 Tagessätze zu 10 Euro
* bisher keine Vorstrafen
Herr B.
120 Tagesätze zu 20 Euro
* bisher 1 Vorstrafe
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - erst in einer Woche - falls kein Einspruch eingelegt wird.
Während der Verurteilung zeigte Herr S. in die Zuschauerreihen eine Grimasse. Ist dies Reue?
Hoffentlich kommen in 2010 viele Besucher in das schöne Pulsnitztal und erfreuen sich an dem hoffentlich bis dahin wieder kompletten Deutschen Liederweg!
Maik S. Förster
Herr Grossmann - der Vernehmer der Täter im Sommer - wurde in den Zeugenstand gerufen, um Licht in die unterschiedlichen Aussagen zu bringen.
Das Gericht konnte daraus keine neuen Erkenntnisse gewinnen.
Fazit: "Herr S. hatte die Idee - das ganz kurzfristig - dann fuhren wir dahin". An dieser Kernausage konnte nicht mehr gerüttelt werden.
Die Jugendgerichtshilfe führt im Kern aus, dass Herr S. bis zur Ehescheidung der Eltern eine ungebrochene Biographie hatte. Auf Grund dessen, dass er jedoch ein reifer junger Mann ist, könne Erwachsenenstrafrecht angewendet werden, obwohl das unstrukturierte Freizeitverhalten durchaus Jugendstrafrecht zulassen würde. Herr S. war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre und 8 Monate alt.
Der Rechtsanwalt Bibrach von Herrn N. versuchte darzustellen, das N. nur mitgefahren sei und damit unschuldig. Die anderen Täter hatten keinen Anwalt.
Der Staatsanwalt führt aus und schlägt vor:
Alle vier haben gemeinsam zumindest die 20 Tafeln entfernt. Die originellen Aussagen passen zum Verfahren und werden deshalb als glaubhaft eingestuft.
Herr N. ist klar Mittäter - er hat die Tat gewollt - sollte am Gewinn beteiligt werden - er habe zumindest an der letzten Tafel mitgeholfen. Herr S. könne sich an nichts erinnern - das ist so bei Schnapsideen, das sagt ja schon das Wort. Aber Alkohol entschuldigt nicht. Der Materialwert steht in keinem Verhältnis zum Schaden.
Fazit: Es ist nicht nur eine gemeinschaftliche Sachbeschädigung, sondern eine gemeinschädliche Sachbeschädigung.
Diese Auffasung übernahm im Vorfeld die Richterin zur Urteilsverkündung:
Urteil:
Herr G.
8 Monate Freiheitsentzug, ausgesetzt zur Bewährung;
und 100 Stunden zur Wiedergutmachung des Schadens;
* Wegen 6 Vorstrafen fällt das Urteil so hoch aus.
Herr N
120 Tagessätze zu 20 Euro
* bisher keine Vorstrafen
Herr S.
120 Tagessätze zu 10 Euro
* bisher keine Vorstrafen
Herr B.
120 Tagesätze zu 20 Euro
* bisher 1 Vorstrafe
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - erst in einer Woche - falls kein Einspruch eingelegt wird.
Während der Verurteilung zeigte Herr S. in die Zuschauerreihen eine Grimasse. Ist dies Reue?
Hoffentlich kommen in 2010 viele Besucher in das schöne Pulsnitztal und erfreuen sich an dem hoffentlich bis dahin wieder kompletten Deutschen Liederweg!
Maik S. Förster